Wettkampfregeln WEM Classic

Es gilt die Sportordnung des Österreichischen Triathlon Verbandes (ÖTRV).

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Jeder Teilnehmer ist für die Erfassung seiner Zwischenzeiten und Endzeit mitverantwortlich. Der zur Zeitnahme notwendige Champion-Chip muss während des gesamten Wettkampfes am rechten Fußgelenk getragen werden.
Radfahren und Laufen mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet.
Startnummern dürfen weder verkleinert oder anderwärtig verändert werden.
Wechselzonen dürfen ab dem Beginn des CheckIn bis zum Ende des CheckOut nur von registrierten Teilnehmern, Wettkampffunktionären, Rettungs- und Sicherheitskräften, sowie vom Veranstalter akkreditierten Medienvertretern betreten werden.
Gewonnene Sach- und Ehrenpreise, die am Tag der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verfallen.

 

Schwimmen:

Das Tragen der vom Veranstalter ausgegebenen Badekappen ist Pflicht. Neoprenanzüge sind erlaubt, und bis zu einer Wassertemperatur von 16°C verpflichtend vorgeschrieben.
Bei Wassertemperaturen über 23°C sind Neoprenanzüge verboten!
Das tragen der Startnummer beim Schwimmen ist verboten!
Der Neoprenanzug darf erst in der Wechselzone beim Wechselplatz ausgezogen werden.

Radfahren:

Windschattenfahrverbot!
Das Radfahren ohne geprüften Radhelm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist auf der gesamten Radstrecke verboten.
Der Kinnriemen muss geschlossen sein, sobald der Athlet im Besitz des Rades ist. Er muss auf der gesamten Radstrecke geschlossen bleiben, und darf erst beim Wechselplatz geöffnet werden.
Die Teilnehmer haben ihre Startnummer deutlich sichtbar auf der Rückenseite zu tragen.
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Radnummer ist mit den Kabelbindern so anzubringen, dass sie von beiden Seiten deutlich abgelesen werden kann.
Die Helmnummer ist links und rechts auf dem Helm aufzukleben.


Disqualifikationsregeln:
Penalty Box:
Der Wettkampfrichter kann aber auch mit sofortiger Wirksamkeit disqualifizieren

Abstand zu Vordermann/-frau: mindestens 10 Meter
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Blocking Regel:

Der Wettkampfrichter verwarnt dich sobald du länger als 30 Sekunden die äußerst rechte Fahrspur verlässt. Das Verlassen der rechten Fahrspur ist nur für Überholvorgänge erlaubt. Der überholte Athlet muss sich, sobald der überholende Athlet mit seinem Vorderrad an ihm vorbei ist, sofort auf einen Abstand von 10 Metern zurückfallen lassen, und kann erst ab diesem Zeitpunkt einen eventuellen Überholvorgang beginnen. Rechts Überholen wird mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet.
Gegen eine Disqualifikation wegen Windschatten fahren oder Blocking gibt es keine Möglichkeit eines Protestes.

 

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Laufen:

Ein Verlassen oder Abkürzen der Laufstrecke zum eigenen Vorteil ist nicht erlaubt.
Athleten ist die Annahme von Hilfe durch Personen oder Unterstützung mit Fahrzeugen (u.a. auch von Schrittmacherdiensten) auf der gesamten Laufstrecke verboten.
Die Startnummer ist gut sichtbar an auf der Vorderseite zu tragen.
Wer fremde Hilfe in Anspruch nimmt, wird von Wettkampfrichtern verwarnt. Ist es die erste Verwarnung, so ist SOFORT an Ort und Stelle unter Aufsicht des Wettkampfrichters eine Strafzeit von 2 Minuten abzuwarten. Handelt es sich um die zweite Verwarnung, so resultiert diese in einer Disqualifikation.

 

Protestzeit:

Eine Stunde nach Aushang des offiziellen Ergebnisberichtes schriftlich unter Verwendung des ÖTRV Formblattes, unter Hinterlegung einer Protestgebühr von € 25,00 im Wettkampfbüro.

 

Haftung:

Für Unfälle, Verletzungen, Diebstahl oder Schäden an einer Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom  Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen.

Jede(r) Teilnehmer(in) (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er/sie auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.

Jede(r) Teilnehmer(in) (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen uns sonstigen Gefahren uns Umstände informiert. Er wird keine wie auch immer geartete Ansprüche gegen den Veranstalter bzw. sonstige an der Veranstaltung beteiligte Personen stellen.

Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen der ÖTRV- Sportordnung und Organisationsvorschriften sowie ev. Änderungen anerkannt.

WETTKAMPFREGELN


 

Es gilt die Sportordnung des Österreichischen Triathlon Verbandes (ÖTRV).
Jeder Teilnehmer ist für die Erfassung seiner Zwischenzeiten und Endzeit mitverantwortlich. Der zur Zeitnahme notwendige Champion-Chip muss während des gesamten Wettkampfes am rechten Fußgelenk getragen werden.
Radfahren und Laufen mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet.
Startnummern dürfen weder verkleinert oder anderwärtig verändert werden.
Wechselzonen dürfen ab dem Beginn des CheckIn bis zum Ende des CheckOut nur von registrierten Teilnehmern, Wettkampffunktionären, Rettungs- und Sicherheitskräften, sowie vom Veranstalter akkreditierten Medienvertretern betreten werden.
Gewonnene Sach- und Ehrenpreise, die am Tag der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verfallen.

 

Schwimmen:
Das Tragen der vom Veranstalter ausgegebenen Badekappen ist Pflicht. Neoprenanzüge sind erlaubt, und bis zu einer Wassertemperatur von 16°C verpflichtend vorgeschrieben.
Bei Wassertemperaturen über 23°C sind Neoprenanzüge verboten!
Das tragen der Startnummer beim Schwimmen ist verboten!
Der Neoprenanzug darf erst in der Wechselzone beim Wechselplatz ausgezogen werden.

Radfahren:
Windschattenfahrverbot!
Das Radfahren ohne geprüften Radhelm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist auf der gesamten Radstrecke verboten.
Der Kinnriemen muss geschlossen sein, sobald der Athlet im Besitz des Rades ist. Er muss auf der gesamten Radstrecke geschlossen bleiben, und darf erst beim Wechselplatz geöffnet werden.
Die Teilnehmer haben ihre Startnummer deutlich sichtbar auf der Rückenseite zu tragen.
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Radnummer ist mit den Kabelbindern so anzubringen, dass sie von beiden Seiten deutlich abgelesen werden kann.
Die Helmnummer ist links und rechts auf dem Helm aufzukleben.


Disqualifikationsregeln:
Penalty Box:
Der Wettkampfrichter kann aber auch mit sofortiger Wirksamkeit disqualifizieren

Abstand zu Vordermann/-frau: mindestens 10 Meter
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Blocking Regel:

Der Wettkampfrichter verwarnt dich sobald du länger als 30 Sekunden die äußerst rechte Fahrspur verlässt. Das Verlassen der rechten Fahrspur ist nur für Überholvorgänge erlaubt. Der überholte Athlet muss sich, sobald der überholende Athlet mit seinem Vorderrad an ihm vorbei ist, sofort auf einen Abstand von 10 Metern zurückfallen lassen, und kann erst ab diesem Zeitpunkt einen eventuellen Überholvorgang beginnen. Rechts Überholen wird mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet.
Gegen eine Disqualifikation wegen Windschatten fahren oder Blocking gibt es keine Möglichkeit eines Protestes.

 

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Laufen:
Ein Verlassen oder Abkürzen der Laufstrecke zum eigenen Vorteil ist nicht erlaubt.
Athleten ist die Annahme von Hilfe durch Personen oder Unterstützung mit Fahrzeugen (u.a. auch von Schrittmacherdiensten) auf der gesamten Laufstrecke verboten.
Die Startnummer ist gut sichtbar an auf der Vorderseite zu tragen.
Wer fremde Hilfe in Anspruch nimmt, wird von Wettkampfrichtern verwarnt. Ist es die erste Verwarnung, so ist SOFORT an Ort und Stelle unter Aufsicht des Wettkampfrichters eine Strafzeit von 2 Minuten abzuwarten. Handelt es sich um die zweite Verwarnung, so resultiert diese in einer Disqualifikation.

 

Protestzeit:
Eine Stunde nach Aushang des offiziellen Ergebnisberichtes schriftlich unter Verwendung des ÖTRV Formblattes, unter Hinterlegung einer Protestgebühr von € 25,00 im Wettkampfbüro.

 

Haftung:
Für Unfälle, Verletzungen, Diebstahl oder Schäden an einer Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom  Veranstalter und sonstiger an der Veranstaltung beteiligter Personen keinerlei Haftung übernommen.

Jede(r) Teilnehmer(in) (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass er/sie auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.

Jede(r) Teilnehmer(in) (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen uns sonstigen Gefahren uns Umstände informiert. Er wird keine wie auch immer geartete Ansprüche gegen den Veranstalter bzw. sonstige an der Veranstaltung beteiligte Personen stellen.

Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen der ÖTRV- Sportordnung und Organisationsvorschriften sowie ev. Änderungen anerkannt.

 

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